Urteil gegen Wilko Möller beschädigt massiv Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz
Urteil gegen Wilko Möller beschädigt massiv Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines vermeintlichen Hitlergrußes auf einem Wahlplakat zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegenstand des Verfahrens war ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene mit ihren Armen ein schützendes Dach über drei Kinder bilden.
Der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, kommentiert das Urteil wie folgt:
„Im politischen Schauprozess gegen Wilko Möller liegt nun ein Urteil vor: Wegen eines Plakats, auf dem Eltern mit ihren Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden, soll er 11.600 Euro Strafe zahlen. Vergleichbare Motive anderer Parteien – etwa der CDU – waren nie ein Fall für Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Das zeigt: Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD. Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.
Brandenburg braucht eine Justiz, die unabhängig urteilt – frei von parteipolitischer Schlagseite. Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist ein hohes Gut. Es darf nicht weiter verspielt werden. Die AfD steht für einen Staat, in dem Recht wieder für alle gleich gilt – unabhängig von der Parteizugehörigkeit.“
Der Rechtsanwalt von Wilko Möller, Prof. Dr. iur. Hans-Christoph Jahr, erklärt dazu:
„Wir werden gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen. Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Wir gehen davon aus, dass das Urteil aufgehoben wird.“