Nach dem bislang bekannten Reformentwurf der Bundesregierung für die Pflegeversicherung soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen. In Brandenburg betrifft das rund 27.000 Menschen. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion …
Nach dem bislang bekannten Reformentwurf der Bundesregierung für die Pflegeversicherung soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 entfallen. In Brandenburg betrifft das rund 27.000 Menschen. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion beziffert die Landesregierung mögliche zusätzliche Ausgaben bei der „Hilfe zur Pflege“ auf bis zu 37,5 Millionen Euro jährlich, falls der bisherige Entwurf insgesamt umgesetzt wird.
Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, erklärt dazu:
„Wer die Pflegeversicherung sanieren will, darf nicht ausgerechnet bei den Menschen anfangen, die bereits auf Unterstützung angewiesen sind. Den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 zu streichen, ist der falsche Weg. Diese Hilfe ermöglicht vielen Menschen, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben, und entlastet ihre Angehörigen.
Gerade für Brandenburg als Flächenland ist die häusliche Pflege unverzichtbar. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Statt diese Strukturen zu schwächen, müssen wir sie stärken.
Die Pflegeversicherung hat ein Finanzierungsproblem. Das löst man nicht, indem man Leistungen kürzt und die Kosten auf Pflegebedürftige, Familien, Kommunen und Länder verschiebt. Versicherungsfremde Leistungen müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert und die milliardenschweren Belastungen aus der Corona-Zeit vom Bund ausgeglichen werden.
Ich fordere Ministerpräsident Woidke auf, sich in Berlin gegen Leistungskürzungen für Pflegebedürftige und für eine solide Finanzierung der Pflegeversicherung einzusetzen.
Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter nicht im Stich gelassen zu werden.“
Die Kleine Anfrage (Drucksache 8/3277) der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag und die Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/3457) finden Sie hier.