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Innenministerium missachtet Grundgesetz – AfD-Brandenburg mahnt Ministerin Lange ab

Am 7. Mai 2025 hatte das brandenburgische Innenministerium den AfD-Landesverband öffentlich zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ erklärt. Ohne Begründung, ohne rechtliche Grundlage – aber mit kalkulierter Wirkung. Der Landesverband hat daher am 12. Mai 2025 eine rechtliche Abmahnung …

Am 7. Mai 2025 hatte das brandenburgische Innenministerium den AfD-Landesverband öffentlich zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ erklärt. Ohne Begründung, ohne rechtliche Grundlage – aber mit kalkulierter Wirkung. Der Landesverband hat daher am 12. Mai 2025 eine rechtliche Abmahnung gegen Innenministerin Katrin Lange übermittelt.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer:

„Das Vorgehen des Innenministeriums ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es lässt jede sachliche Begründung vermissen, ignoriert Urteile deutscher Gerichte und diffamiert eine demokratisch gewählte Oppositionspartei – und das ausgerechnet in einem Jahr, in dem im ganzen Land Bürgermeisterwahlen stattfinden.

Was hier inszeniert wird, ist kein Verfassungsschutz, sondern Verfassungsbruch. Unsere Abmahnung macht klar: Diese Einstufung hat keine rechtliche Grundlage, ist politisch motiviert und ein eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates.

Das ist Machtmissbrauch mit Ansage. Doch wir lassen uns nicht einschüchtern. Auch die Bürger lassen sich längst nicht mehr täuschen – das zeigt der klare Trend: Seit der Einstufung verzeichnen wir ein Vielfaches mehr an Eintritten als an Austritten.“