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Gerichtsbeschluss: Politisches Engagement von Schülern bei der AfD verboten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Eine Schülerin darf ihr Schulpraktikum nicht bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren. Die Schule hatte das Praktikum mit Verweis auf die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz untersagt. Die Beschwerde der Schülerin …

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Eine Schülerin darf ihr Schulpraktikum nicht bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren. Die Schule hatte das Praktikum mit Verweis auf die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz untersagt. Die Beschwerde der Schülerin wurde abgewiesen.

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, kommentiert:

„Es ist ein bedenklicher Zustand unserer Demokratie, wenn einer Schülerin ein Praktikum bei einem direkt gewählten AfD-Bundestagsabgeordneten verwehrt wird. Wer in Brandenburg ein Praktikum bei der Linkspartei machen will, bekommt Applaus – wer sich bei der AfD engagiert, wird systematisch ausgegrenzt.

Das zeigt: Es geht nicht um Bildung oder Neutralität – es geht um einen zunehmend verzweifelten Kampf gegen Rechts. Noch bedenklicher ist, dass offenkundig politisch motivierte Entscheidungen nun auch von Teilen der Brandenburger Justiz bestätigt werden. Solche Urteile untergraben das Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Justiz.“