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Gericht bestätigt Beanstandung von AfD-Wahlwerbung – Springer sieht Rückschlag für Meinungsfreiheit

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 12. Oktober 2026 die Klage der AfD Brandenburg gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgewiesen. Die Behörde hatte das Wahlwerbevideo „Wochenmarkt oder Drogenmarkt“ zur Landtagswahl 2024 als entwicklungsbeeinträchtigend beanstandet und dessen …

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am 12. Oktober 2026 die Klage der AfD Brandenburg gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgewiesen. Die Behörde hatte das Wahlwerbevideo „Wochenmarkt oder Drogenmarkt“ zur Landtagswahl 2024 als entwicklungsbeeinträchtigend beanstandet und dessen Entfernung von bestimmten Internetadressen angeordnet. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, erklärt dazu:

„Aus unserer Sicht ist dieses Urteil ein weiterer Rückschlag für die politische Meinungsfreiheit. Wenn zugespitzte Wahlwerbung ohne strafbare Inhalte behördlich untersagt wird, stellt sich die Frage, wie viel Meinungsfreiheit ‚unsere Demokratie‘ noch zulässt.

Meinungsfreiheit schützt gerade auch unbequeme und kontroverse Positionen. Eine AfD in Regierungsverantwortung wird solchen Einschränkungen der Meinungsfreiheit konsequent entgegenwirken und ihr wieder deutlich mehr Raum verschaffen.

Wir werden die schriftlichen Urteilsgründe prüfen und über weitere rechtliche Schritte entscheiden.“