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Einstufung der AfD-Brandenburg vorerst ausgesetzt – Landesregierung gibt Stillhaltezusage ab

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Land Brandenburg aufgefordert, binnen drei Tagen zu erklären, ob es die umstrittene Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig aussetzt. Die Landesregierung hat daraufhin eine sogenannte …

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Land Brandenburg aufgefordert, binnen drei Tagen zu erklären, ob es die umstrittene Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig aussetzt. Die Landesregierung hat daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben: Die Einstufung wird bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht weiter vertreten oder öffentlich kommuniziert.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer:

„Die Stillhaltezusage ist ein erstes Eingeständnis der Landesregierung: Die juristische Grundlage der Einstufung ist schwach. Wer eine Maßnahme verteidigen kann, braucht keine Stillhaltezusage – wer schweigt, hat offenbar Zweifel an der eigenen Rechtsposition. Das ist ein Etappensieg für die AfD-Brandenburg und ein Warnsignal an die Landesregierung, die politische Verfolgung der stärksten Oppositionskraft in Brandenburg zu beenden.“

Die AfD-Brandenburg hatte am 20. Mai Klage und Eilantrag gegen die öffentliche Einstufung eingereicht. Das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ist weiterhin anhängig.