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Einstufung der AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextrem“ macht frühere Verfahren gegenstandslos

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Freitag, den 2. Januar 2026 mitgeteilt, dass zwei Klageverfahren aus den Jahren 2019 und 2020 des AfD-Landesverbandes Brandenburg gegen das Land Brandenburg eingestellt wurden. Hintergrund ist die Rücknahme der Klagen, die sich gegen die frühere Einstufung …

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Freitag, den 2. Januar 2026 mitgeteilt, dass zwei Klageverfahren aus den Jahren 2019 und 2020 des AfD-Landesverbandes Brandenburg gegen das Land Brandenburg eingestellt wurden. Hintergrund ist die Rücknahme der Klagen, die sich gegen die frühere Einstufung als Beobachtungs- bzw. Verdachtsfall sowie gegen entsprechende Erwähnungen in Verfassungsschutzberichten richteten.

Der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, erklärt dazu:

„Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt. Der Verfassungsschutz selbst hat die rechtliche Lage verändert und damit die Grundlage dieser Verfahren entzogen. Unsere Klagerücknahme ist ein formaler Schritt nach der politisch motivierten Eskalation. Nebenbei sei angemerkt, dass eine Verfahrensdauer von über fünf Jahren mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz kaum vereinbar ist.

Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung. Genau diese wird weiterhin gerichtlich überprüft. Wir akzeptieren nicht, dass ein weisungsgebundener Inlandsgeheimdienst zur Waffe gegen die stärkste Oppositionskraft gemacht wird.“